Wir bieten sowohl die Abnahme des bundesweit einheitlichen Sachkundenachweises für Hundehalter – D.O.Q.-Test 2.0- in Theorie und Praxis als auch die Abnahme des Niedersächsischen Sachkundenachweises nach § 3 Abs.1 NHundG an.

Beide Sachkundenachweise beinhalten einen theoretischen Test und eine praktische Überprüfung des Hund-Halter-Teams. Bitte vereinbaren Sie dafür zwei getrennte Termine.

Wird der praktische Prüfungsteil ohne Leine bestanden, so können Sie für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover eine Ausnahmegenehmigung von der Leinenpflicht in Park-, Grünanlagen sowie im Wald beantragen.

Wichtige Informationen für Hundehalter im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover zur Anleinpflicht und Ausnahmen davon finden Sie hier (externe Links) :

Anleinpflicht für Hunde im Stadtgebiet der LH Hannover und Ausnahmen

Aktuelle Informationen zu den jeweiligen Prüfungsinhalten für die Sachkundenachweise finden Sie auf den folgenden Internetseiten (externe Links):

D.O.Q.-Test 2.0

https://www.doq-test.de/

Niedersächsischer Sachkundenachweis für Hundehalter

Das Niedersächsische Hundegesetz (NHundG)