Zur optimalen Versorgung ihres Tieres führe ich eine Tierärztliche Hausapotheke, aus der ich im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel anwenden und abgeben darf.

Ferner bin ich befugt, apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel zum Bezug aus einer öffentlichen Apotheke im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung zu verschreiben.

Bitte beachten Sie, dass ich gemäß der gültigen Rechtslage insbesondere keine apotheken- oder verschreibungspflichtigen Arzneimittel ohne Behandlung (auch nicht zur Prophylaxe) oder auf Vorrat abgeben darf. Zur Behandlung zählt neben der Untersuchung ihres Tieres im angemessenen Umfang auch die Kontrolle von Arzneimittelanwendung und Behandlungserfolg.